
Manos Curanderas
Colombia
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Köpfe die heilen, Hände die helfen & Herzen die Verbinden



Satzung
MUSTERSTATUTEN
(Mindestanforderungen)
Art der zu gründenden Rechtsform: Stiftung, Körperschaft oder Verein
KAPITEL I
Name, Dauer, Anschrift und Zweck
ARTIKEL 1.- Die durch diese Satzung geregelte Körperschaft trägt den Namen ______________________________, hat ihren Sitz in der Stadt Bogotá und ihr Hauptsitz befindet sich in (Adresse) _________________. Es wird als gemeinnützige Organisation gegründet und hat eine Laufzeit von ______ Jahren.
Stiftungen werden auf unbestimmte Zeit errichtet.
ARTIKEL 2. Der Hauptzweck der Einrichtung ist ______________________________________________________________
Zur Erreichung seiner Ziele kann er die folgenden spezifischen Zwecke oder Tätigkeiten verfolgen:
Zu.) ___________________
B.) ___________________
C.) ___________________
KAPITEL II
Rückstellungen für Vermögenswerte
ARTIKEL 3.- Das Vermögen des Vereins oder der Gesellschaft setzt sich aus den monatlichen Mitgliedsbeiträgen, den von natürlichen oder juristischen Personen gespendeten Zuwendungen oder den unter irgendeinem Titel erworbenen Vermögenswerten zusammen, einschließlich Zuwendungen von ausländischen Unternehmen oder privaten Einrichtungen. (Es sei darauf hingewiesen, dass Artikel 355 der Nationalverfassung ein Verbot von Spenden des kolumbianischen Staates an Einzelpersonen vorsieht.)
Bei Stiftungen ist es Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt ihrer Errichtung bereits Vermögen vorhanden ist, das aus den ursprünglichen Beiträgen der Stifter oder aus eigenen Vermögenswerten bestehen kann.
ARTIKEL 4.- Die Organisation und Verwaltung des Vermögens liegt in der Verantwortung der Generalversammlung, die die Verantwortung für dessen Verwaltung an den Schatzmeister delegiert. Ihr Geld wird auf einem Girokonto angelegt und ausschließlich zur Erreichung Ihrer Ziele verwendet.
Von den Partnern
ARTIKEL 5.- Mitglieder des Vereins oder der Stiftung sind die Personen, die die Gründungssatzung unterzeichnet haben und diejenigen, die ihr später beitreten, vorbehaltlich der Erfüllung der in dieser Satzung festgelegten Voraussetzungen.
ARTIKEL 6.- Die Pflichten der Gesellschafter sind: a) … b) … c) …
ARTIKEL 7 .- Die Rechte der Gesellschafter sind: a) … b) … c) …
ARTIKEL 8.- Bedingungen für den Beitritt zum Verband: a) … b) … c) …
ARTIKEL 9.- Gründe für den Rücktritt: a) … b) … c) …
ARTIKEL 10.- Verbote für Mitglieder: a) … b) … c) …
ARTIKEL 11.- Gegen Mitglieder, die diese Satzung nicht einhalten, werden folgende Sanktionen verhängt: a) … b) … c) …
KAPITEL IV
Verfahren zur Verhängung von Sanktionen
ARTIKEL 12. Innerhalb des Verbands muss ein zuständiges Gremium zur Verhängung von Sanktionen für von Mitgliedern begangene Verstöße eingerichtet werden.
Zu)..........................
B)...........................
KAPITEL V
Struktur und Funktionen der Verwaltungs- und Leitungsorgane
ARTIKEL 13.- Der Verein oder die Stiftung wird von der Generalversammlung, dem Verwaltungsrat oder dem Vorstand verwaltet und geleitet.
ARTIKEL 14.- Die Generalversammlung wird in zwei Arten von Sitzungen abgehalten: ordentlich und außerordentlich. Für die Beschlussfassung und Beratung ist in allen Sitzungen ein Quorum von mindestens der Hälfte plus einer Person erforderlich. (Ein höherer Prozentsatz kann festgelegt werden. (Es wird empfohlen, die erste Sitzung innerhalb der ersten drei Monate des Jahres abzuhalten, daher muss der Jahresabschluss genehmigt werden.)
ARTIKEL 15.- Die Generalversammlung besteht aus allen aktiven Mitgliedern des Vereins oder der Stiftung. Sie ist das höchste Gremium und ihre Entscheidungen sind bindend, sofern sie im Einklang mit den Bestimmungen dieser Satzung getroffen wurden.
ARTIKEL 16.- Den Vorsitz der Sitzungen führt der Präsident des Verwaltungsrats oder eine von der Versammlung bestimmte Person sowie ein Sekretär, bei dem es sich um dieselbe Person aus dem Verwaltungsrat oder um eine bei der entsprechenden Sitzung gewählte Person handeln kann. Dieser unterzeichnet das über die Sitzung erstellte Protokoll.
ARTIKEL 17.- Die Einberufung zu ordentlichen oder außerordentlichen Sitzungen erfolgt durch schriftliche Mitteilung, Pressemitteilungen, Anschlagtafeln, Fax usw. -------- Tage im Voraus und in schriftlicher Form, wobei Datum, Uhrzeit und zu besprechende Themen enthalten sein müssen. Wenn die Generalversammlung einberufen wird und die Versammlung wegen Beschlussunfähigkeit nicht stattfinden kann, wird eine weitere Versammlung einberufen, die mit einer beliebigen Mehrheit von Mitgliedern tagt und Entscheidungen trifft. (oder ein bestimmter Prozentsatz).
Bei außerordentlichen Sitzungen ist anzugeben, in welchen Fällen sie einberufen werden müssen und wer hierzu befugt ist.
ARTIKEL 18.- Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Einrichtung.
b) Die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Dauer von ________ Jahren wählen und ihm seine Geschäftsordnung erteilen.
c) Wählen Sie den Finanzprüfer (oder den Fiskal).
d) Studieren Sie den Ausgabenplan und geben Sie ihm Ihre Zustimmung
e) Genehmigung des Jahresabschlusses und der Betriebsbilanz für die vorangegangene Periode.